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    Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Konstruktion Hübschen GmbH zur Verwendung gegenüber Kaufleuten

§ 1 Geltung der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Bedingungen für Werk- oder Dienstleistungen der Konstruktion Hübschen GmbH gegenüber den gewerblichen Auftraggebern. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Ein Vertrag kommt durch Abgabe eines schriftlichen Angebots durch den Auftragnehmer, eine zumindest mündlich erklärte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und der Unterzeichnung einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Als Datum des Zustandekommens eines Vertrages gilt das auf der Auftragsbestätigung vermerkte Datum, sofern der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang schriftlich durch den Auftraggeber widersprochen wird.

Spätestens nach Ablauf der Widerspruchsfrist hinsichtlich der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Werkleistungen

Werkleistungen werden nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung erbracht. Für das Erreichen der Ergebnisse ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftragnehmer erbringt seine vertragliche Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik und den behördlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Abnahme der jeweiligen Leistung gelten.

§ 3 Dienstleistungen

Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers. Sie werden nach einer vereinbarten Leistungsbeschreibung erbracht. Für das Erreichen der dabei vom Auftraggeber angestrebten und erzielten Ergebnisse ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

§ 4 Änderungen des Leistungsumfanges

Soweit der Auftraggeber Umplanungen beschließt, hat der Auftragnehmer diese Umplanungen zu berücksichtigen und entsprechend den Weisungen des Auftraggebers im Rahmen der behördlichen Bestimmungen durch entsprechende Änderungen der Planungen durchzuführen.

Dabei entstehende Verzögerungen und / oder entstehender Mehraufwand hat der Auftraggeber zu vertreten und hat dem Auftragnehmer eine Änderung des ursprünglich vereinbarten Zeitplanes einzuräumen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Werkleistungen werden nach Erbringung und Abnahme der Gesamtleistung oder nach Beendigung und Abnahme einer vereinbarten Teilleistung in Rechnung gestellt, soweit keine andere Rechnungstellung vereinbart ist. Sind durch Umplanungen zusätzliche Leistungen erbracht worden, so sind diese in angemessener Höhe zusätzlich zu vergüten.

Dienstleistungen werden nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Ist eine Dienstleistung über einen Zeitraum von mehr als einem Monat zu erbringen, erfolgt die Rechnungsstellung für die erbrachten Teilleistungen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats.

Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind innerhalb dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ohne Abzug zahlbar.

Der Auftraggeber kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Abnahme

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich nach Übergabe die Leistung zu überprüfen. Die Leistung gilt bei offensichtlich erkennbaren Mängeln vorbehaltlos als abgenommen, wenn der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Übergabe nicht schriftlich einen Fehler rügt. Nicht offensichtlich erkennbare Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen.

Der Auftragnehmer wird Gewährleistungsmängel, die vom Auftraggeber schriftlich gemeldet wurden, beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und beträgt 6 Monate. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt, kann der Kunde hinsichtlich des Mangels nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Die Gewährleistung für Arbeitsergebnisse, die vom Auftraggeber geändert wurden ist ausgeschlossen, auch wenn in einem nicht geänderten Teil ein Fehler auftritt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderung in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.

Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Für mittelbare Schäden, die durch das Fehlen der von ihm zugesicherten Leistungen entstanden sind, haftet der Auftragnehmer nur, sofern die Zusicherung nicht gerade den Auftraggeber gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern sollte.

Der Auftragnehmer haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht, sofern sie nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für unmittelbare Schäden und nur bis zu einem Betrag von höchstens 10.000,00 €. Sofern der Auftragnehmer eine weitergehende Haftung wünscht, kann auf seine ausdrückliche Weisung hin und auf seine Kosten eine Einzelhaft-pflichtversicherung zu einer höheren Haftungssumme abgeschlossen werden.

Der Auftragnehmer haftet bei Werkleistungen für nachgewiesene Schäden des Auftraggebers aus Verzug oder Unmöglichkeit, nur in Höhe von 0,5 % je Woche des Verzugs, insgesamt haftet der Auftragnehmer aber nur bis zu einer Höhe von 5 % des Gesamtpreises desjenigen Teils der Leistungen, der nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde.

§ 9 Kündigung

Der Auftraggeber kann einen Vertrag jederzeit kündigen.

Der Auftragnehmer kann einen Vertrag nur aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.

Im Falle einer Kündigung zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Preis abzüglich der durch die Kündigung sich ergebenden Einsparungen.

Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die vom Auftragnehmer ausschließlich zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der Leistung, die für ihn nutzbar sind.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Auftraggeber Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist Merzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Datenschutzhinweise

Im Folgenden stehen Ihnen allgemeine Hinweise der Konstruktion Hübschen GmbH zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen von Anfragen und der Durchführung von Aufträgen zum Downloaden als PDF-Dokument zur Verfügung: